Zusätzliche Leistungen

Lebenslange Garantie

    1. Kostenlose Reparatur von Schmuck innerhalb der ersten 24 Monate nach Erwerb des Eigentums:
      • Dies gilt nicht im Falle einer mechanischen Beschädigung der Ware oder der Ware oder in anderen genannten Fällen eines Ausschlusses.
      • Der Betreiber kann nach eigenem Ermessen entscheiden, die Ware auch nach Ablauf von 24 Monate auf eigene Kosten zu reparieren. Der Betreiber kann für die Reparatur bis zu 30 Tage beanspuchen.
    2. Lebenslanger Service umfasst die folgenden Services:
      • Lebenslange Garantie: Wenn der Betreiber eine lebenslange Garantie für seine Ware gewährt, bedeutet dies, dass eine Garantie für die Qualität der Ware während des Zeitraums gewährt wird, für den der jeweilige Kunde das Eigentum an der Ware inne hat (d.h. ab Zahlung des vollständigen Kaufpreises bis zum Zeitpunkt des Verlustes seines Eigentums). Die lebenslange Garantie umfasst:</p
      • eine kostenlose Ringgrößenanpassung
        • wenn es sich um einen Gold- oder Platinring handelt. Ausdrücklich ausgenommen werden Ringe aus Silber.
        • Die Ringgröße kann alle vierundzwanzig (24) Monaten nach Erwerb des Eigentums an dem Ring angepasst werden.
        • Der Kunde kann vom Betreiber - per Email an fragen@eppi.de, telefonisch, online-chat, persönlich - verlangen, die Ringgröße im „Express“-Modus anzupassen. Hierfür berechnet der Betreiber eine einmaliges nicht erstattungsfähiges Entgelt in Höhe von 40,00 EUR (inkl. MwSt.). Der Betreiber stellt die Anpassung im Express-Modus (i) innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Gutschrift des Entgelts auf dem Geschäftskonto des Betreibers fertig; (ii) innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach der Aufforderung des Kunden, sofern der Kunde eine Zahlung per Lastschrift vornimmt; vor der Aushändigung des Rings an den Kunden hat eine vollständige Bezahlung des gegenständlichen Entgelts zu erfolgen. Nimmt der Kunde vor Ausführung der Arbeiten, aber nach der Übersendung des Rings an den Betreiber von seinem Wunsch auf Anpassung Abstand, besteht kein Erstattungsanspruch in Höhe des vereinbarten Entgelts.
        • Die Größe des Rings kann im Vergleich zur ursprünglichen Ringgröße um maximal drei (3) Größeneinheiten angepasst werden. Wenn der Kunde eine Anpassung der Ringgröße um mehr als drei (3) Größeneinheiten begehrt, weist der Betreiber hiermit darauf hin, dass sich infolge einer solchen Anpassung technisch bedingt die Struktur des Rings verändern kann. Wenn der Kunde eine solche Änderung vorgenommen haben möchte, erlischt die Garantie des Betreibers in Bezug auf diesen Ring. Der Betreiber informiert den Kunden schriftlich oder per E-Mail in einem solchen Fall vorab und wird die Anpassung nur durchführen, wenn der Kunde auf seinen Anpassungswunsch trotz der sich hieraus ergebenen Konsequenzen besteht und dies schriftlich oder per Email gegenüber dem Betreiber mitteilt.
        • Wenn der Kunde eine Größenanpassung eines gravierten Rings wünscht, weisen wir darauf hin, dass die Anpassung regelmäßig die Gravur des Rings verletzt. Der Betreiber wird den Kunden schriftlich oder per E-Mail im Voraus hierüber benachrichtigen. Die Größenanpassung wird nur ausgeführt, wenn der Kunde auch nach Erhalt dieser entsprechenden Information auf eine solche Änderung besteht und sie dem Anbieter schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Wird die Gravur bei Änderung der Ringgröße beschädigt und bittet der Kunde um eine Erneuerung der Gravur, wird diese Erneuerung auf der Grundlage der Preisliste des Betreibers durchgeführt. Der Betreiber hat den Kunden vor Beginn der Arbeiten über die Preise für die Durchführung der Erneuerung zu informieren. Der Betreiber kann die Zahlung des hierfür anfallenden Entgelts als Vorkasse verlangen oder übersendet dem Kunden den Ring per Nachnahme. Vor der Aushändigung des Rings an den Kunden hat daher eine vollständige Bezahlung der von dem Betreiber ausgeführten Arbeiten zu erfolgen.
        • Die Versandkosten, die der Kunde zur Übersendung seines Rings an den Betreiber aufwendet, werden von dem Betreiber nicht erstattet. Der Betreiber kann für die Anpassung bis zu 30 Tage beanspuchen.
        • Das Recht auf professionelle Schmuckreinigung:
          • Der Betreiber bietet eine professionelle Schmuckreinigung alle zwölf (12) Monate, nachdem der Kunde das Eigentum an dem Schmuck erworben hat, an.
          • Der Betreiber repariert im Zuge der Reinigung sogenannte „Verschleißschäden“ an Schmuck, z.B. durch Polieren des Schmucks oder Wiederherstellung der Rhodiumschicht, sowie Kontrolle und Platzierung der Steine, einschließlich deren Festziehung u.ä.). Eine professionelle Schmuckreinigung umfasst jedoch keine Behebung von mechanischen Schäden.
          • Der Anspruch auf professionelle Reinigung des Schmucks gilt nicht bei vereinbarten Ausschlüssen. Der Betreiber kann jedoch im Einzelfall gleichwohl eine professionelle Reinigung auf eigene Kosten durchzuführen. Diese Arbeiten werden dann jedoch ohne die Anerkennung einer Rechtspflicht durchgeführt.
          • Die Kosten für den Versand des Schmucks an den Betreiber zur Reinigung und den Rückversand trägt ausschließlich der Kunde. Der Betreiber kann für die Reinigung bis zu 30 Tage beanspuchen.
    3. Uhren

Im Rahmen der 24-monatigen Garantie für die Qualität der Uhr wird dem Kunden auch ein Service nach dem Kauf angeboten, der Folgendes umfasst

a. Kostenlose Reparatur der Uhr innerhalb von 24 Monaten nach Erhalt der Uhr - nicht anwendbar bei mechanischen Schäden an der Uhr oder in anderen Fällen von Ausschlüssent.

b. Kostenlose Größenanpassung der Uhr einmal innerhalb von 24 Monaten nach Erhalt der Uhr - gilt nur für die Metallarmbänder der Uhr;

c. Die Möglichkeit einer professionellen Reinigung der Uhr alle 12 Monate (d.h. einmal im Jahr) - der Betreiber weist darauf hin, dass bei der professionellen Reinigung die so genannten "Wear&Tear-Schäden" der Uhr repariert werden können (d.h. eine solche Reparatur kann z.B. im Polieren der Oberfläche der Uhr oder in der Wiederherstellung der Rhodiumschicht sowie in der Überprüfung der Fassung der Steine und deren Festziehen usw. bestehen), nicht aber mechanische Schäden an der Uhr.

Die Garantie beginnt am Tag des Eingangs der Ware beim Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, das mitgelieferte Handbuch und die Garantiebedingungen vor der Verwendung der Ware sorgfältig zu lesen.

Ausschluss von der Garantie: Die Garantie gilt nicht für die mechanischen Schäden an der Ware (z. B. Kratzer, Verformung, Bruch, Bruch des eingebauten Steins usw.), die durch unsachgemäße Verwendung entstanden sind. Gleiches gilt für unsachgemäße Handhabung (z. B. Beschädigung der Waren durch chemische Substanzen, ungeeignete Reinigungsmittel usw.) und/oder Vernachlässigung der Pflege (vgl. Art. IV dieser Garantiebedingungen). Der Anspruch auf eine Garantiereparatur erlischt auch bei einem unsachgemäßen Eingriff in das Produkt durch Dritte.

Reparatur

Alle Reparaturen, die im Zuge der versprochenen Garantieleistungen durchgeführt werden, sind für den Kunden kostenfrei. Alle anderen Arbeiten werden nach vorausgegangener Einigung der Parteien vergütet (im Folgenden auch als „Reparaturkosten“ bezeichnet). In diesem Fall wird der Betreiber den Kunden im Voraus über die anfallenden Reparaturkosten benachrichtigen. Der Betreiber erstattet dem Kunden die Kosten, die mit der Lieferung von Schmuck an den Betreiber zum Zwecke der Durchführung der Reparatur oder der Kosten für die Lieferung des Schmucks nach seiner Reparatur an den Kunden verbunden sind, nicht. Diese werden vollständig vom Kunden getragen. Die Kosten für die Lieferung des Schmucks nach erfolgter Reparatur berechnete der Betreiber mit EUR 5 EUR/pro Schmuckstück, sofern die Parteien keine gegenteilige Vereinbarung getroffen haben. Der Betreiber kann die Reparatur von der Zahlung der Reparaturkosten im Voraus, einschließlich der Kosten, die für den Versand entstehen, abhängig machen. Eine Zahlung hat in diesem Fall per Überweisung auf das Geschäftskonto des Betreibers zu erfolgen. Andernfalls übersendet der Betreiber den reparierten Schmuck per Nachnahme an den Kunden. Im Falle der durch den Kunden gewählten Vorauszahlung ist der Betreiber nicht verpflichtet, mit der Ausführung der Reparatur zu beginnen, bevor der Betreiber die Zahlung in vereinbarter Höhe erhalten hat. Bei gewählter Zahlung per Nachnahme ist der Betreiber nicht verpflichtet, die reparierten Waren dem Kunden zu übergeben, bevor der Kunde die entsprechende Zahlung für die Reparaturkosten vorgenommen hat. Der Betreiber kann für die Reparatur bis zu 30 Tage beanspuchen.

Sonstige Kundenrechte

Tausch der benötigten Größe

Der Kunde ist berechtigt, den Betreiber (per E-Mail an fragen@eppi.de, telefonisch, im Online-Chat des Betreibers oder persönlich bei einem Treffen in der Zentrale des Betreibers) zu bitten, im Online-Shop erworbenen Schmuck zu tauschen. Der Betreiber verpflichtet sich, diesem Wunsch nachkommen, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Der angegebene Schmuck wird auch auf der Website des Betreibers in der vom Kunden gewünschten Größe angeboten.
  • Der angegebene Schmuck ist beim Betreiber auf Lager.
  • Der Kunde hat darum gebeten, den ursprünglich gekauften Schmuck innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Lieferung an den Kunden zu tauschen.
  • Der Betreiber bestätigt dem Kunden per E-Mail, dass er der entsprechenden Aufforderung zum Tausch von Schmuck nachkommen wird.

Der Kunde trägt die Kosten für den Tausch des ihm vertragsgemäß gelieferten Schmucks, einschließlich der Kosten für die Rücksendung des ursprünglich gelieferten Schmuckstücks an den Betreiber. Der Tausch des an den Kunden gelieferten Schmucks aufgrund einer Bestellung für denselben Schmuck einer anderen Größe, die der Kunde neu verlangt, kann nur erfolgen, wenn der Kunde den ursprünglich gelieferten Schmuck bereits an den Betreiber zurückgegeben und an den Betreiber die mit dem Tausch verbundenen Kosten gezahlt hat. Der Kunden hat die Kosten der Rücksendung des zu tauschenden und die Lieferkosten des gewünschten Schmucks zu tragen. Der Betreiber teilt dem Kunden die Höhe der berechneten Kosten mit. Diese Zahlung kann vom Kunden im Voraus per Überweisung auf das Geschäftskonto des Anbieters oder per Nachnahme oder durch eine Barzahlung an den Betreiber erfolgen. Der Betreiber kann nach eigenem Ermessen entscheiden, die Kosten für den Austausch des Schmucks selbst zu tragen. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, alle Kundenanfragen zum Tausch zu erfüllen. Im Falle einer Ablehnung teilt der Betreiber dies dem Kunden unverzüglich mit.

Schmuckanpassung

Der Kunde ist berechtigt, den Betreiber (per E-Mail an fragen@eppi.de, telefonisch, im Online-Chat des Betreibers oder persönlich bei einem Treffen in der Zentrale des Betreibers) zu bitten, den Schmuck zu ändern (mit Ausnahme des Rings - das Recht des Kunden auf Ringgrößeneinstellung unterliegt einer gesonderten Regelung gemäß Lebenslange Garantie - siehe oben), die im Internet-Shop erworben wurde. Der Betreiber muss dieser Aufforderung nachkommen, wenn der Kunde innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Lieferung des betreffenden Schmuckstücks gemäß der Bestellung an den Kunden eine Änderung des gelieferten Schmuckstücks begehrt hat. Der Betreiber kann jedoch nach eigenem Ermessen dem Änderungswunsch des Kunden nach Ablauf der 14-tägigen Frist nachkommen. Der Kunde trägt die Kosten für die Änderung des Schmucks, sowie die Kosten für die Lieferung des Schmucks an den Betreiber und die Kosten für die Lieferung des geänderten Schmucks an den Kunden. Der Betreiber kann nach eigenem Ermessen entscheiden, die Änderungskosten selbst zu tragen. Gravur wird auch als eine Schmuckanpassung betrachtet. Die Anpassung des Schmuckstücks gemäß diesem Absatz kann nur vorgenommen werden, wenn der Kunde dem Betreiber die berechneten Kosten für die Anpassung, sowie die berechneten Kosten im Zusammenhang mit der Lieferung des Schmuckstücks und die Kosten im Zusammenhang mit der Lieferung des angepassten Schmucks an den Kunden gezahlt hat. Der Betreiber hat den Kunden vorab per E-Mail über die Höhe dieser berechneten Kosten zu informieren. Die Zahlung gemäß diesem Absatz kann vom Kunden im Voraus per Überweisung auf das Geschäftskonto des Anbieters auf der Grundlage der Zahlungsanweisungen des Anbieters, per Nachnahme oder persönlich als Barzahlung beim Anbieter erfolgen.

Im Falle der Schmuckanpassung wird der Schmuck zu einer „Custom Manufactured“-Ware, sodass der Kunde sein gesetzliches Widerrufsrecht verliert.

Vertragliches Rückgaberecht

Über das gesetzliche Widerrufsrecht hinausgehend räumt der Betreiber dem Kunde, der Verbraucher ist, ein vertragliches Rückgabe ein. Jedes im Online-Shop des Betreibers gekaufte Schmuckstück kann nach 15. Tag bis zum Ablauf des 60. Tag nach dem Erhalt des Schmucks durch den Kunden an den Betreiber zurückgegeben werden. Um das Rückgaberecht auszuüben, muss der Kunde den Betreiber mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, das erworbene Schmuckstück zurückgeben zu wollen, informieren, und zwar innerhalb der oben angeführten Frist. Die Erklärung ist per E-Mail an fragen@eppi.de zu senden, der Verbraucher hat gleichzeitig die Bestellnummer mitzuteilen, auf deren Grundlage der bestellte Schmuck an ihn geliefert wurde. Zur Wahrung der vertraglichen Rückgabefrist ist es jedoch notwendig, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung seines Rückgaberechts vor Ablauf der vorgenannten Frist absendet, und gleichzeitig dass das Schmuckstück dem Betreiber vor Ablauf der vorgenannten Frist zugestellt t wird.

Sofern der Kunde von seinem vertraglichen Rückgaberecht ordnungsgemäß und rechtzeitig Gebrauch macht, gilt Nachfolgendes:

  • Der zwischen den Parteien vereinbarte Kaufvertrag wandelt sich in ein Rückgewährschuldverhältnis, d. h. sämtliche erbrachten Leistungen werden rückabgewickelt, der Kunde sendet das von seinem Rückgaberecht betroffene Schmuckstück an den Betreiber zurück, dieser erstattet dem Kunden sämtliche geleisteten Zahlungen gemäß der nachstehenden Bedingungen.
  • Der Verbraucher hat das Recht, den Schmuck innerhalb der Frist (60 Tage nach Erhalt des betreffenden Schmucks) auf ähnliche Weise wie beim Kauf in einem klassischen Laden auszupacken und zu testen, soweit dies zur Bestimmung der Art, der Merkmale und der Funktionsweise des Schmucks erforderlich ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Kunde den Schmuck einige Tage verwendet und ihn anschließend an dem Betreiber zurückgibt.
  • Das vertragliche Rückgaberecht besteht nicht, wenn ein Vertrag über nachfolgenden Gegenstand geschlossen worden ist:
    • Erbringung einer Dienstleistung,
    • Lieferung eines auf den Wunsch eines Verbrauchers zugeschnittenen oder angepassten Schmuckstücks,
    • die Lieferung verderblicher Waren und Waren, die bei Lieferung irreversibel mit anderen Waren vermischt wurden;
    • Lieferung eines Schmucks in einer versiegelten Verpackung, die vom Verbraucher aus der Verpackung genommen wurde und aus hygienischen Gründen nicht zurückgegeben werden kann.
  • Der Verbraucher ist verpflichtet, den Schmuck auf eigene Kosten innerhalb der oben genannten Frist auf sichere Weise an die nachfolgende Adresse des Betreibers zu senden: Eppi GmbH, Unter den Linden 21, 10117 Berlin, Deutschland. Der Betreiber empfiehlt dem Verbraucher dringend, den versendeten Schmuck zu versichern. Der Betreiber erinnert den Verbraucher wiederholt daran, dass die Kosten für die Rückgabe des Schmuckstücks an den Betreiber vom Verbraucher zu tragen sind, sofern der Betreiber im Einzelfall nichts anderes bestimmt.
  • Der Verbraucher ist verpflichtet, die Waren in der Originalverpackung zusammen mit allen Unterlagen zu der betreffenden Ware, die er zum Zeitpunkt des Kaufs, der Lieferung und der Annahme erhalten hat, an den Betreiber zu übersenden.
  • Der Verbraucher haftet gegenüber dem Betreiber für die Wertminderungen der Ware, die sich aus dem Umgang mit den Waren auf eine andere Weise als die ergibt, die erforderlich ist, um sich mit der Art und den Eigenschaften der Waren einschließlich ihrer Funktionalität vertraut zu machen. Infolge der Behandlung der Waren durch den Verbraucher auf eine andere Weise und/oder der Rückgabe der beschädigten oder unvollständigen Ware, hat der Betreiber einen Anspruch auf Entschädigung gegen den Verbraucher in der Höhe der tatsächlichen Wertminderung, sofern der Betreiber nicht an dem ursprünglich geschlossenen Vertrag festhält. Den Entschädigungsanspruch rechnet der Betreiber gegenüber dem Verbraucher mit dem Erstattungsanspruch des Kaufpreises auf. Der Verbraucher erhält daher gegebenenfalls ein geminderten Kaufpreis erstattet.
  • Wenn der Verbraucher eine andere Methode als die billigste vom Betreiber angebotene Lieferungsmethode gewählt hat, erstattet der Betreiber dem Verbraucher die Kosten für die Lieferung in der Höhe, die der billigsten angebotenen Lieferungsmethode entspricht. Das Geld wird auf das vom Verbraucher angegebene Bankkonto überwiesen, sofern der Verbraucher und der Betreiber nichts anderes vereinbaren.

Kundenspezifische Produktion (maßgeschneiderte Produkte)

Der Betreiber ermöglicht des Kunden, die Herstellung von Schmuck gemäß ihren Spezifikationen im Webportal im entsprechenden Abschnitt „Kundenspezifische Produktion“ zu bestellen. Wenn eine solche Bestellung vom Betreiber bestätigt wird, verpflichtet sich der Betreiber, diesen Schmuck herzustellen und an den Kunden zu liefern. Der Kunde verpflichtet sich, dem Betreiber den vereinbarten Preis für diesen Schmuck zu zahlen. Der im Rahmen des kundenspezifischen Herstellungsverfahrens im Sinne dieses Absatzes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hergestellte Schmuck unterliegt in vollem Umfang den Rechten und Pflichten der Parteien in Bezug auf die im Internet-Shop im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gekauften Waren, sofern im Folgenden nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Im Falle des Verkaufs eines im maßgeschneiderten-Modus hergestellten und gelieferten Schmucks handelt es sich um den Verkauf der Waren, die gemäß den Wünschen des Verbrauchers oder den für seine Person hergestellten Waren modifiziert wurden, und daher ist der Verbraucher nicht berechtigt, sein ihm grundsätzlich zustehendes gesetzliches Widerrufsrecht auszuüben. Der Kunde wird im Onlineshop, sowie im Rahmen seiner Bestellung über diesen Umstand benachrichtigt.

Expressproduktion

    • Der Betreiber ermöglicht es Kund:innen in Bezug auf ausgewählte Standardprodukte – Schmuck, der auf dem Webportal angeboten wird, die Lieferung des Schmucks im Modus „Expressversand“ zu wählen – in diesem Fall listet das Webportal immer die entsprechende verkürzte Lieferzeit auf. Für die Lieferung von Schmuck im Modus „Expressversand“ in Höhe von 25 % des Schmuckpreises (vor etwaigem Rabatt), dessen Preis den Wert von 200 Euro nicht übersteigt; in Höhe von 20 % des Schmuckpreises (vor etwaigem Rabatt), dessen Preis 400 Euro nicht übersteigt; in Höhe von 15 % des Schmuckpreises (vor etwaigem Rabatt), dessen Preis den Wert von 400 Euro übersteigt.
    • [Beispiel: Wenn die Standardlieferzeit für ein bestimmtes Schmuckstück im Eshop angegeben ist, z. B. 2 - 4 Wochen, während der Kunde eine "Expresslieferung" des Schmucks in der entsprechenden verkürzten Lieferzeit von 5 - 7 Tagen wünscht und der Kunde wird die angegebene Gebühr rechtzeitig bezahlen, garantiert der Betreiber dem Kunden nach Zahlung der Gebühr, dass der Schmuck geliefert wird innerhalb der jeweiligen verkürzten Lieferzeit.]
    • Erhält der Betreiber jedoch für die Zustellung des Schmuckstücks im „Expressversand“-Modus kein Entgelt, liefert der Betreiber das Schmuckstück innerhalb der jeweiligen Standardlieferzeit und nicht im „Expressversand“-Modus. Wenn der Vertrag, auf dessen Grundlage der Kunde das betreffende Juwel vom Betreiber erworben hat, später aus irgendeinem Grund gekündigt wird, erstattet der Betreiber dem Kunden die für die Lieferung des Juwels im Modus „Expressversand“ gezahlte Gebühr nicht zurück. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung. Die Zahlung wird mit der Bestellung getätigt durch die Auswahl der Expressproduktion.
    • Die Regeln gemäß Absatz 2 dieses Artikels dieser Geschäftsbedingungen zur Bestimmung des entscheidenden Zeitpunkts für den Beginn der Lieferfrist gelten auch für das Regime „Express-Lieferung“. In allen Fällen gilt auch, dass der betreffende Schmuck erst nach ordnungsgemäßer Zahlung des Kaufpreises an den Betreiber an den Kunden ausgehändigt wird.
    • Schmuck, der im „Express Production"-Modus hergestellt wird, unterliegt in vollem Umfang den Rechten und Pflichten der Parteienaus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

In Berlin am 1.6.2020